Berufsfachschule Elektrotechnik

Abschlüsse und Berechtigungen

  

Die allgemeine Schulpflicht wird erfüllt. Die erfolgreich abgeschlossene BFE berechtigt zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr zum Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik im Elektrohandwerk und wird als 1. Ausbildungsjahr angerechnet.

Ein fehlender Hauptschulabschluss kann erworben werden.


Unter bestimmten Voraussetzungen können im Anschluss an die BFE weitere allgemeinbildende Abschlüsse erworben und weiterqualifizierende Schulformen besucht werden.




Ihr Ansprechpartner
Till Klinge
Tel. 05321 / 377-50
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