Benutzungsordnung der Mediothek
Benutzerkreis, Verantwortung
- Die Mediothek steht den Lehrerinnen und Lehrern und den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
- Die Benutzung der Medien ist kostenfrei.
- Die Verwaltung von Medien, die zwar von der Schulmediothek erfasst und bearbeitet, aber aus Zweckmäßigkeitsgründen in Lehrerstationen gelagert werden, übernehmen die Fachbereiche in Eigenverantwortung.
Ausleihe, Öffnungszeiten
- Die Mediothek und der Shop sind an Schultagen
Montag bis Donnerstag
von 07:30 Uhr bis 14.50 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
geöffnet.
- Nur zu den Öffnungszeiten können Medien ausgeliehen bzw. zurückgegeben werden.
- Voraussetzung für die Ausleihe ist für Schülerinnen und Schüler die Vorlage eines gültigen Schülerausweises der BBS Goslar-Baßgeige / Seesen.
- Die Ausleihfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Ferien, Praktikum) kann die Leihfrist einmal verlängert werden. Jede Verlängerung ist persönlich vorzunehmen.
- Zeitschriften und die mit roten Streifen gekennzeichneten Bücher (Präsenzmedien) werden nicht ausgeliehen.
- Ohne Kenntnis der Mediotheksbetreuung dürfen keine Medien aus der Mediothek mitgenommen werden.
- Jede Entleiherin, jeder Entleiher kann höchstens fünf Medien gleichzeitig ausleihen.
Benutzung der Rechner
- Die Benutzung der Schreib- und Internet-Computer ist ausschließlich für schulische Zwecke vorgesehen. Für den sachgerechten Umgang mit den Computern ist der Nutzer verantwortlich. Durch Kenntnisnahme und Unterschrift der EDV-Benutzungsordnung und Erhalt der PC-Zugangsberechtigung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.
- Es ist verboten, anstoßerregende oder gesetzeswidrige Internetadressen zu öffnen bzw. deren Seiten herunterzuladen.
- Der Nutzer haftet für Schäden an Personen oder Einrichtungen, die durch seine verschickten Mails, Links usw. entstanden sind.
- Die Mediotheksbetreuung behält sich die Kontrolle von geöffneten Seiten und Dokumenten vor.
Aufenthalt in Mediotheksräumen
- Essen und Trinken ist nur im vorderen Cafe-Bereich gestattet.
- Die Bücher sind nach der allgemeinen Systematik für öffentliche Bibliotheken sortiert. Bitte die Bücher wieder genau an den dafür vorhergesehenen Platz zurückstellen!
- Der Aufenthalt und die Benutzung der Medienecke ist nur mit der Lehrkraft gestattet.
- Die Mediothek ist ein Lese- und Arbeitsort, wir bitten um ruhiges Verhalten.
Haftung, Ausschluss von der Benutzung
- Die Ausleihe darf nur mit dem eigenen Schülerausweis und nicht mit dem Ausweis eines Mitschülers erfolgen.
- Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht zulässig.
- Aus Büchern darf zum persönlichen Gebrauch kopiert werden. Elektronische Medien dürfen nicht kopiert werden.
- Jede Nutzerin, jeder Nutzer muss für den Verlust oder Beschädigungen der Medien und der Ausstattung Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler haften die Erziehungsberechtigten.
- Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler, deren Ausleihberechtigung erlischt, sind verpflichtet, vor Ausscheiden aus der Schule alle entliehenen Medien der Mediothek zurückzugeben.
- Mediotheksnutzerinnen und -nutzer, die gegen einzelne Bestimmungen verstoßen, können von der Nutzung der Mediothek ausgeschlossen werden.
- Die Haftung für Folgeschäden aus der Benutzung der schuleigenen Computer (z.B. Virenübertragung auf USB-Stick) ist ausgeschlossen.
Mahnung
- Bringen Benutzerinnen/Benutzer ausgeliehene Medien nicht innerhalb der Ausleihfrist zurück, erfolgt die 1. Mahnung.
- Nach erfolgloser 2. Mahnung kann der Rechtsweg eingeschaltet werden. Die Kosten trägt die Gemahnte/der Gemahnte.
Erfassen von Benutzerdaten
- Die Benutzerinnen und Benutzer erklären sich einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Ausleihverwaltung maschinell gespeichert werden.










