Berufsfachschule Installations- und Metallbautechnik

Abschlüsse und Berechtigungen

 

Die allgemeine Schulpflicht wird erfüllt. Die erfolgreich abgeschlossene Berufsfachschule Installations- und Metallbautechnik berechtigt zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf zum/zur  Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Es wird als 1. Ausbildungsjahr angerechnet. Ein fehlender Hauptschulabschluss kann erworben werden.